Herzlich Willkommen beim Bundes-netzwerk der Schwerbehindertenvertretungen

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

auch 100 Jahre nach der gesetzlichen Verankerung der Interessenvertretung behinderter Arbeitnehmer im Gesetz und 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, ist die gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten insbesondere im Arbeitsleben noch lange nicht selbstverständlich.

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Bei Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen für Beschäftigte mit Behinderung werden die Schutzvorschriften häufig nicht beachtet. Hier wirken die Schwerbehindertenvertretungen mit, dass Arbeitsbedingungen entsprechend den Bedürfnissen der behinderten Kolleginnen und Kollegen gestaltet werden. Damit wird die Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe auch am gesellschaftlichen Leben gesichert.

Hinzu kommt, dass Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu häufig den Erfordernissen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben nicht gerecht werden.

In diesen Fällen sind umfassend informierte und aktive Schwerbehindertenvertretungen gefordert. Das bedeutet, dass wir Schwerbehindertenvertretungen uns gut vernetzen müssen, um die in unserem Bereich vorhandenen vielfältigen Ressourcen zum Wohle Aller optimal zu nutzen, aber auch, um uns in den Willensbildungsprozess bei der Entstehung von Gesetzen und deren Umsetzung einbringen zu können.

Die Idee das Bundes-NETZWERK der Schwerbehindertenvertretungen zu gründen, wurde am 26.09.2019 im Haus der IG Metall in Berlin geboren.

Neun Forderungen zum SGB IX an die nächste Bundesregierung und den nächsten Deutschen Bundestag

Der VdK und das Bundesnetzwerk SBV sehen dringenden Handlungsbedarf und stellen ihre zentralen behindertenpolitischen Forderungen für die kommende Legislaturperiode vor, die aus ihrer und der Sicht der mitzeichnenden Organisationen und Verbände in den nächsten Koalitionsvertrag aufgenommen und von der kommenden Bundesregierung umgesetzt werden müssen:

1. Die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Feststellung einer Behinderung muss durch ein interdisziplinär besetztes und partizipativ ausgerichtetes Gremium erfolgen!

2.Ausgleichabgabe für Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder unzureichend nachkommen, erhöhen!

3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) stärken!

4. Personelle Maßnahmen ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung müssen unwirksam sein!

5. Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen stärken, auch in kleinen und mittleren Unternehmen!

6. Besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung stärken!

7. Barrierefreiheit muss verpflichtend werden!

8. Die Partizipation behinderter Menschen und ihrer Verbände bei den Sozialleistungsträgern muss verbessert werden!

9. Die Versorgungsstruktur muss gemeinde- und betriebsnah sein!

Folgende Organisationen, Arbeitsgemeinschaften von Schwerbehindertenvertretungen auf Bundes- oder Landesebene, branchen- und unternehmensbezogene Arbeitskreise (in alphabetischer Reihenfolge) teilen und unterstützen diese Forderungen an die Bundesregierung und den Bundestag:

  • Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in NRW e.V.
  • Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretungen aus der Automobilindustrie
  • Arbeitskreis Behindertenpolitik der IG Metall Bremen
  • Arbeitskreis IBW – Interessengemeinschaft Behindertenvertreter deutscher Wirtschaftsunternehmen DAX 40+
  • Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadt Bremen
  • Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretung Daimler
  • SNOBO – Netzwerk von Schwerbehindertenvertretungen

Inklusionsvereinbarung leicht gemacht

Inklusionsvereinbarung leicht gemacht – neue App dazu von REHADAT

Die neue App REHADAT-IV unterstützt Unternehmen bzw. die daran Beteiligten bei der Erstellung Ihrer Inklusionsvereinbarung.

Die App bietet dazu Bausteine an, die Nutzerinnen und Nutzer je nach Bedarf auswählen, sortieren und erweitern können. Ergänzt werden die Bausteine durch Beispiele, Hintergrundinfos, wichtige Fragen und Links. Die Vereinbarung kann dann im Dokument am eigenen Computer ausgearbeitet werden. 

Was sagen die Unternehmen dazu? 

„Mit dem Tool hat man keine Ausrede mehr, nicht mit einer Inklusionsvereinbarung zu beginnen.“ 
T. Stolte, Inklusionsbeauftragter bei Ottobock SE & Co. KGaA. 

„Die App ist eine große Arbeitshilfe bei der Erstellung einer Inklusionsvereinbarung.“ 

F. Weimer, Schwerbehindertenvertreter Siemens AG 

Die App läuft in jedem Browser – egal ob auf dem Smartphone oder am Computer.  

Hier können Sie die App aufrufen und direkt loslegen: www.rehadat-iv.app

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